Seit dem 1. Januar 2009 ist ein Energieausweis für alle Wohngebäude in Deutschland zur Pflicht geworden. Bei Vermietung und Verkauf seiner Immobilie muss der Eigentümer den Energieausweis potenziellen Mietern und Käufern zugänglich machen (EnEV 2009 §16 Abs. 2). Die vom Energieausweis befreiten Gebäude teilen wir Ihnen gerne in einer Beratung mit. Verzichten Sie deshalb nicht auf den Energieausweis, da bei Verkauf und Neuvermietung ohne vollständigen, korrekten oder zulässigen Energieausweis mit Bußgeldern bis zu 15.000 Euro belegt ist.
Unser Partner, Dipl.-Wirt.-Ing. (FH) Jörg-Michael Meyer, ist von der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt zertifizierter Energieberater. Er erstellt für Ihr Wohngebäude den verbrauchs- oder bedarfsgerechten Energieausweis.
Für Verbrauchsorientierte Energieausweise werden folgende Unterlagen benötigt:
- Baujahr des Hauses
- Wohnfläche
- Fotos vom Haus (Straßenansicht) und von der Heizungsanlage
- die letzten drei aufeinanderfolgenden Energierechnungen (Gas)
Für Bedarfsorientierte Energieausweise werden folgende Unterlagen benötigt:
- Baujahr des Hauses
- Wohnfläche
- Aufstellung der durchgeführten Sanierungen (Fenster, Heizung, Fassade und Dämmung)
Wenn Sie einen Energieausweis benötigen, dann treten Sie bitte gezielt mit unserem Partner in Verbindung:
Dipl.-Wirt.-Ing. (FH) Jörg-Michael Meyer
Barfüßerstrasse 17
06108 Halle/Saale
Telefon: 0345 / 20 90 997
Mobile: 0177 / 30 90 999
Fax: 0345 / 20 90 998